AGB/Hausordnung
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Besucher des Dresdner Drum & Bass Festivals. Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Gast diese Bedingungen an. Veranstalter ist der Dresdner Drumfestival e.V., An der Prießnitz 2, 01099 Dresden.
2. Jugendschutz und Einlass
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ab einem Alter von 16 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung erlaubt.
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur bis 22:00 Uhr und für Jugendliche ab 16 Jahren (unter 18 Jahren) nur bis 24:00 Uhr gestattet.
Sollte die Veranstaltung über diese Zeiten hinausgehen, ist für den weiteren Verbleib auf dem Gelände die Begleitung durch eine sorgeberechtigte Person oder die Vorlage einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG („Muttizettel“) in Verbindung mit einer Ausweiskopie der sorgeberechtigten Person erforderlich.
3. Programm- und Besetzungsänderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm bei dringender Notwendigkeit (z. B. Krankheit eines Künstlers) zu ändern.
Rückgabe: Ein Anspruch auf Rückvergütung der Tickets besteht bei Programmänderungen grundsätzlich nicht, sofern der Gesamtcharakter des Festivals gewahrt bleibt.
Kulanz: Der Veranstalter behält sich vor, Tickets aus Kulanz zurückzunehmen; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
4. Bild- und Tonaufnahmen
Besucheraufnahmen: Kurze Video- und Fotoaufnahmen mit Mobiltelefonen für den privaten Gebrauch sowie die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken sind ausdrücklich gestattet. Die gewerbliche Nutzung dieser Aufnahmen ist untersagt.
Veranstalteraufnahmen: Der Veranstalter fertigt Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Dokumentations- und Werbezwecken an. Dabei können Besuchende im Hintergrund abgebildet werden. Der Veranstalter bemüht sich aktiv darum, Kinder nicht erkennbar abzulichten.
5. Gehörschutz und Haftung
Lärmpegel: Bei der Veranstaltung werden hohe Schalldruckpegel erreicht. Der Veranstalter empfiehlt dringend das Tragen von Gehörschutz.
Kinder: Kindern wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur gestattet, wenn sie einen geeigneten Gehörschutz (z. B. Kapselgehörschutz) tragen.
Haftungsausschluss: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Hörschäden oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch die Lautstärke der Veranstaltung entstehen.
6. Sicherheit, Verpflegung und Verhalten
Getränke: Die Mitnahme von eigenen Getränken auf das Gelände ist untersagt. Die Mitnahme von Wasser in kleinen Mengen (z. B. 0,5l PET-Flasche) ist gestattet.
Verhaltenskodex: Wir stehen für ein friedliches Miteinander. Diskriminierendes, gewalttätiges oder extremistisches Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Ticketrückerstattung.
Hausrecht: Den Anweisungen des Personals und der Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
7. Höhere Gewalt
Findet die Veranstaltung aufgrund von Ereignissen statt, die außerhalb des Einflusses des Veranstalters liegen (höhere Gewalt), und ist dadurch eine Anreise oder Durchführung unmöglich, bemüht sich der Veranstalter um eine faire Lösung. Ein automatischer Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.